Amtliche Bekanntmachungen

 
Gemäß § 58 Abs. 1 der Hess. Gemeindeordnung habe ich die Mitglieder zur öffentlichen 18. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Selters (Taunus) für
  
Donnerstag, den 30. März 2023, 20:00 Uhr
  
in das Kulturzentrum "Alte Kirche" Niederselters, Alois-Born-Str. 22, 65618 Selters (Taunus), eingeladen.
  
Tagesordnung
 
1. Feststellen der ordnungsgemäßen Einberufung
2. Feststellen der Beschlussfähigkeit
3. Einwendungen gegen die Tagesordnung
4. Einwendungen gegen die letzte Niederschrift
5. Neubau Feuerwehrgerätehaus mit 3 Stellplätzen im Ortsteil Eisenbach
    hier: Mitteilung Baugenehmigung und Beratung über die Nutzung der Räumlichkeiten
   
65618 Selters (Taunus), 23.03.2023
  
gez.: Manuel Böcher
Vorsitzender der Gemeindevertretung
 
 
Einladung zur Genossenschaftsversammlung der Jagdgenossenschaft Selters-Eisenbach
 
Hiermit lade ich gemäß § 7 der Satzung alle Jagdgenossenschaftsmitglieder (Grundstückseigentümer bejagbarer Flächen) zur Jahreshauptversammlung 2023 für Donnerstag, den 06.04.2023 um 19:00 Uhr
in die Turnhalle Eisenbach, recht herzlich ein.
 
Tagesordnung:
 
1. Eröffnung mit Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit gem. § 7, Abs.2 der Satzung.
2. Einwendungen gegen die Tagesordnung
3. Verlesen der Niederschrift der letzten Hauptversammlung am 02. Mai 2022
4. Bericht des Vorsitzenden
5. Bericht des Kassierers
6. Aussprache zu Punkt 4 und 5
7. Bericht der Kassenprüfer, ggf. Neuwahl von Kassenprüfern
8. Entlastung des Vorstandes und des Kassierers
9. Verlesen der neuen Satzung und anschließende Beschlussfassung
10. Beschlussfassung über die Verwendung des Jagdpachtreinertrages 2022 und der Reserven
11. Verschiedenes
 
Es wird besonders darauf hingewiesen, dass
 
a) die Genossenschaftsversammlung ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen
    oder vertretenen Jagdgenossen beschlussfähig ist.
   
b) die Niederschrift über die Versammlung ab dem 17. April 2023 während der Dienststunden im Rathaus der
    Gemeinde Selters (Taunus), Brunnenstraße 46, zwei Wochen lang zur Einsichtnahme den Jagdgenossen öffentlich ausliegt.
  
c) die Tagesordnung betreffende Anträge müssen spätestens 1 Woche
    vor Versammlungsbeginn dem Jagdvorstand vorliegen.
 
d) die unter Tagesordnungspunkt 9. geführte neue Satzung bereits eine Woche vor der JHV, von den
    Jagdgenossenschaftsmitgliedern, eingesehen werden kann.
    Einsicht nach vorheriger telefonischer Absprache beim Schriftführer Herrn Bernd Hartmann.
  
Für den Jagdvorstand
 
Dirk Puschmann
 
-Jagdvorsteher-
  
Eisenbach, den 16.03.2023
 
  
Am Freitag, 14. April 2023 um 20.00 Uhr findet im Schützenhaus am Markweg in 65618 Selters Haintchen die diesjährige Versammlung der Jagdgenossenschaft Haintchen statt, zu der ich alle Jagdgenossen (Grundstückseigentümer bejagdbarer Flächen des Gemeinschaftlichem Jagdbezirks Haintchen) einlade.
  
TAGESORDNUNG
 
1) Regularien, Feststellung der Beschlussfähigkeit
2) Niederschriften der beiden Versammlungen von 2022
3) Bericht des Vorsitzenden
4) Bericht des Kassenführers
5) Bericht des Genossenschaftsausschusses
6) Entlastung des Vorstandes
7) Verwendung des Erlöses aus der Verpachtung der Jagdnutzung für das Jagdjahr 2023/24
8) Verschiedenes
  
Die Niederschrift über diese Versammlung wird im Rathaus in Niederselters zur Einsichtnahme durch die Jagdgenossen öffentlich ausgelegt.
  
Haintchen/Taunus 25.03.23
 
DER JAGDVORSTAND
Dr. Rüdiger Fluck, Jagdvorsteher
 

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