13.03.2023
In unserer Gemeinde Selters (Taunus) leben 8174 Personen, davon insgesamt 963 ausländische Mitbürger*innen aus 74 Nationen in allen vier Ortsteilen (497 Männer und 466 Frauen).
Folgende Nationen sind in unserer Gemeinde am stärksten vertreten:
20.01.2022
Das Land Hessen startet für die heimischen Gastronominnen und Gastonomen eine kostenlose Digital-Offensive. Beratungen und Lösungen werden dabei individuell auf die teilnehmenden Betriebe zugeschnitten. Eine Anmeldung für die kostenfreie Beratung ist ab sofort unter https://gastrodigital-hessen.de/terminvereinbarung/ auch für Betriebe aus der Freizeitregion Taunus möglich.
Digitale Prozesse haben sich in den letzten Jahren im Gastgewerbe massiv geändert und wurden durch Corona noch verstärkt. Kaum ein Betrieb kann es sich leisten, auf Digitalisierung zu verzichten. Die Zukunft des Gastgewerbes wird unter anderem in diesem Bereich entschieden, daher würden wir es begrüßen, wenn sich möglichst viele Betriebe aus dem Taunus für die Digitalisierungsberatung anmelden.
Weitergehende Informationen für interessierte Betriebe:
Das entwickelte Förderprogramm besteht für jeden Betrieb aus einer Kombination von E-Learning-Einheiten auf der eigens hierfür entwickelten Plattform www.gastrodigital-hessen.de und persönlichen Beratungen vor Ort. Diese Kombination ist darauf ausgerichtet, die Betriebe bestmöglich bei ihren individuellen Digitalisierungsbestrebungen zu unterstützen bzw. voranzubringen. Im Laufe der Weiterbildungsinitiative werden im E-Learning-Bereich nach und nach weiterführende und neue Kurse für die Teilnehmer freigeschaltet.
Schwerpunkte der Digitalisierungsberatung werden zahlreiche Lerneinheiten zu folgenden Themenfeldern sein:
1. Digitale Kundenkommunikation
2. Digitaler Vertrieb, Buchung, Bezahlung
3. Digitale Personalplanung & Workflow
4. Digitale Bestellaufnahme
5. Digitale Warenwirtschaft
2. Digitaler Vertrieb, Buchung, Bezahlung
3. Digitale Personalplanung & Workflow
4. Digitale Bestellaufnahme
5. Digitale Warenwirtschaft
Aktuell ist für den 26. Januar 2022 eine Online-Auftaktveranstaltung für alle teilnehmenden Betriebe geplant, in der nähere Einblicke in das Beratungskonzept gegeben und mögliche Fragen auch beantwortet werden. Hierzu erhalten alle Teilnehmenden rechtzeitig vor dem Termin eine Einladung mit entsprechenden Zugangsdaten von Hessen-Agentur.
Interessierte Gastronomiebetriebe, die das Beratungsangebot nutzen möchten, können sich ab sofort und möglichst bis Ende Januar 2022 für einen kostenfreien Beratungstermin auf der Plattform https://gastrodigital-hessen.de/terminvereinbarung/ registrieren und geben dort Ihre benötigen Daten ein. Nach der Registrierung werden die angemeldeten Betriebe unaufgefordert bezüglich einer Terminvereinbarung kontaktiert.
Hier können Sie den dazugehörigen Flyer einsehen.
28.09.2021
Im Landkreis Limburg-Weilburg müssen in den nächsten vier Jahren noch über 45.000 Papierführerscheine, die vor dem 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden, umgetauscht werden. Diese Dokumente verlieren ab dem 19. Januar 2022 schrittweise ihre Gültigkeit. Dabei ist das Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers ausschlaggebend. Der alte Führerschein muss daher rechtzeitig durch den aktuell gültigen EU-einheitlichen Kartenführerschein ersetzt werden. Ob und wann der alte graue oder rosa „Lappen“ umgetauscht werden muss, wurde durch den Gesetzgeber in einem zeitlichen Stufenplan geregelt.
Geburtsjahr
des Fahrerlaubnisinhabers |
Tag, bis zu dem der Führerschein
ausgetauscht sein muss |
1953 bis 1958 | 19.01.2022 |
1959 bis 1964 | 19.01.2023 |
1965 bis 1970 | 19.01.2024 |
1971 oder später | 19.01.2025 |
Geburtsjahrgänge vor 1953 haben mehr Zeit und müssen den Umtausch erst bis zum Jahr 2033 vornehmen.
Weiterlesen: Pflichtumtausch von alten Papierführerscheinen im Landkreis Limburg-Weilburg
17.09.2021
Es wird mitgeteilt, dass der Gemeindevorstand in seiner letzten Sitzung, vorbehaltlich der bereitgestellten Haushaltsmittel, in den kommenden Jahren folgende Reihenfolge der Grabräumungen auf den gemeindlichen Friedhöfen festlegt hat:
2022: Eisenbach | (Stand 09/2021: Räumung von 106 Grabstätten) |
2023: Niederselters | (Stand 09/2021: Räumung von 130 Grabstätten) |
2024: Haintchen | (Stand 09/2021: Räumung von 23 Grabstätten) |
2025: Münster | (Stand 09/2021: Räumung von 36 Grabstätten) |
Die Kosten für die Räumung der Grabstätten werden durch die Gemeinde getragen. Kosten für Angehörige entstehen somit nicht.
Geräumt werden die Grabstätten, deren Nutzungsrecht bzw. Ruhefrist abgelaufen ist.
Geräumt werden die Grabstätten, deren Nutzungsrecht bzw. Ruhefrist abgelaufen ist.
Die Grabräumung erfolgt voraussichtlich jeweils zwischen Juli und September des entsprechenden Jahres. Der genaue Termin wird frühzeitig durch die Gemeindeverwaltung bekannt gegeben.
08.07.2021

Liebe Bürgerinnen und Bürger,
über 1000 zufriedene Nutzer haben sich bisher schon die Gemeinde Selters (Taunus) App heruntergeladen.
Mit der App erhalten Sie alles Wissenswerte rund um die Gemeinde Selters (Taunus). Zum Beispiel, die Ansprechpartner in der Verwaltung. Vereine, Unternehmen, Restaurants, Sehenswürdigkeiten und öffentliche Einrichtungen der vier Ortsteile.
Auf Wunsch können sie eine Push-Nachricht über wichtige Meldungen der Gemeinde sowie über anstehende Abfuhrtermine, damit Sie am Vorabend an das Herausstellen der entsprechenden Abfallbehälter erinnert werden, erhalten. Dies können Sie über „Menü – Einstellungen“ entsprechend konfigurieren.
Über den Mängelmelder können Sie defekte Straßenlaternen, Verunreinigungen usw. leicht und schnell mit einem Bild und dem genauen Standort der Gemeindeverwaltung melden.
Laden Sie sich also gleich die Gemeinde Selters (Taunus) App herunter, damit Sie die Gemeinde immer dabeihaben.
02.04.2020
Der Selterser Kurier
wird neben der Papierform auch als PDF-Dokument
auf der Homepage der Gemeinde Selters (Taunus)
zur Verfügung gestellt.
wird neben der Papierform auch als PDF-Dokument
auf der Homepage der Gemeinde Selters (Taunus)
zur Verfügung gestellt.
Auch Sie können
den Selterser Kurier per E-Mail erhalten.
Bitte teilen Sie der Gemeindeverwaltung:
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
mit, dass Sie den Selterser Kurier per E-Mail
zugeschickt haben möchten.
Sollten Sie dann auf die Druckversion verzichten wollen,
können Sie mittels eines Aufklebers auf Ihrem Briefkasten/Zeitungsrohr
dies dem Austräger signalisieren,
Den kostenlosen Aufkleber erhalten bei der Gemeindeverwaltung.
den Selterser Kurier per E-Mail erhalten.
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- Datenschutzbestimmungen können hier eingesehen werden -
03.05.2018

Zur Verbesserung der Mobilität und als zusätzliche Alternative zu den bestehenden öffentlichen Verkehrsmitteln stehen ab sofort in der Gemeinde Selters (Taunus) Mitfahrbänke zur Verfügung.
Wie funktioniert eine Mitfahrbank?
Mitfahrbänke dienen der Förderung der Nahmobilität. Besonders älteren Personen, die selbst nicht mehr mobil sind soll damit geholfen werden, Ziele, wie z. B. den nächstgelegenen Supermarkt, die Apotheke, oder den Hausarzt zu erreichen. Durch die Benutzung der Bänke wird signalisiert, dass Sie gerne mitgenommen werden möchten. Autofahrer haben die Möglichkeit, diese Personen mitzunehmen und zu Ihrem Wunschziel, wie z. B. den REWE-Markt in Niederselters oder das Medizinische Versorgungszentrum in Münster zu transportieren. Nach Beendigung des Arzttermins oder der Erledigung der Besorgungen, kann die Mitfahrbank im Anschluss wieder genutzt werden, um nach Hause zu gelangen.
Mitfahrbänke dienen der Förderung der Nahmobilität. Besonders älteren Personen, die selbst nicht mehr mobil sind soll damit geholfen werden, Ziele, wie z. B. den nächstgelegenen Supermarkt, die Apotheke, oder den Hausarzt zu erreichen. Durch die Benutzung der Bänke wird signalisiert, dass Sie gerne mitgenommen werden möchten. Autofahrer haben die Möglichkeit, diese Personen mitzunehmen und zu Ihrem Wunschziel, wie z. B. den REWE-Markt in Niederselters oder das Medizinische Versorgungszentrum in Münster zu transportieren. Nach Beendigung des Arzttermins oder der Erledigung der Besorgungen, kann die Mitfahrbank im Anschluss wieder genutzt werden, um nach Hause zu gelangen.
Wo stehen die Mitfahrbänke?
Derzeit ist in jedem Ortsteil der Gemeinde Selters (Taunus) an einem zentralen Punkt eine überdachte Mitfahrbank zu finden. Je nach Resonanz der Mitfahrbänke ist angedacht, weitere in den einzelnen Ortsteilen zu installieren.
Derzeit ist in jedem Ortsteil der Gemeinde Selters (Taunus) an einem zentralen Punkt eine überdachte Mitfahrbank zu finden. Je nach Resonanz der Mitfahrbänke ist angedacht, weitere in den einzelnen Ortsteilen zu installieren.
Aktuelle Standorte sind:
Ortsteil Niederselters: REWE-Markt, Am Schwimmbad
Ortsteil Eisenbach: Bushaltestelle, Kirchstraße
Ortsteil Münster: Bushaltestelle, Obergasse
Ortsteil Haintchen: Bushaltestelle, Freier Platz
Ortsteil Eisenbach: Bushaltestelle, Kirchstraße
Ortsteil Münster: Bushaltestelle, Obergasse
Ortsteil Haintchen: Bushaltestelle, Freier Platz
Sind Mitfahrer versichert?
Beim Einsteigen in einen fremden PKW denkt niemand an einen Unfall. Dennoch könnte es natürlich dazu kommen. Laut Versicherer kann der Mitfahrer entspannt einsteigen, denn eventuelle Schadensersatzansprüche sind gedeckt und Eigenvorsorge somit unnötig. Denn für jeden PKW muss in Deutschland eine Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Darüber sind alle Haftpflichtansprüche Dritter – also auch die des Mitfahrers – versichert.
Beim Einsteigen in einen fremden PKW denkt niemand an einen Unfall. Dennoch könnte es natürlich dazu kommen. Laut Versicherer kann der Mitfahrer entspannt einsteigen, denn eventuelle Schadensersatzansprüche sind gedeckt und Eigenvorsorge somit unnötig. Denn für jeden PKW muss in Deutschland eine Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Darüber sind alle Haftpflichtansprüche Dritter – also auch die des Mitfahrers – versichert.
07.04.2017
Als Träger des Rettungsschutzes ist der Landkreis Limburg-Weilburg zu einem Qualitätsmanagement verpflichtet. Im Zuge der Auswertungen der Notfalleinsätze berichten die Einsatzkräfte, dass sie den Einsatzort nicht finden können. Dies kann im Notfall zu lebensbedrohlichen Verzögerungen führen. Dabei geht häufig die gleiche Meldung als Ursache ein.
An vielen Häusern fehlen die Hausnummern oder diese sind so ungünstig angebracht, dass Sie nicht zu sehen sind. In der Nacht stellt sich dies bei unbeleuchteten Hausnummern als weiteres Problem dar.
Die Kreisverwaltung bittet daher alle Hauseigentümer/ innen, Ihre Hausnummern gut sichtbar und – am besten – beleuchtet anzubringen.
13.03.2014
Um einen sogenannten „Schilderwald“, bestehend aus unterschiedlichen Hinweisschildern auf Gewerbetreibende und Geschäfte in der Gemeinde Selters (Taunus) zu verhindern, hat der Gemeindevorstand eine einheitliche Beschilderung beschlossen.
Weiterlesen: Einheitliche Beschilderung für Gewerbetreibende in der Gemeinde Selters (Taunus)