Aktuelles
09.05.2023

Der Grünschnitt kann – noch bis Ende November -
nur samstags in der Zeit von 12 bis 15 Uhr
auf dem Gelände des Bauhofes, In der Flußet 6, im Ortsteil Niederselters, entsorgt werden.
Es stehen dort drei Boxen für jeweils eine „Einzelentsorgung“ zur Verfügung. Den Anweisungen des Bauhofpersonals ist Folge zu leisten.
Anlieferungen außerhalb der genannten Zeiten sowie das Abladen auf bzw. vor dem Gelände des Bauhofes sind absolut unzulässig und fallen unter den Tatbestand der illegalen Abfallentsorgung.
13.03.2023

Seit Ende 2020 ist die Selters-App der Gemeinde Selters (Taunus) in den App Stores zu finden. Im letzten Jahr stand ein größeres Update an, das den Nutzer*innen mehr Funktionen und Möglichkeiten bat bzw. bietet.
Aufgrund einiger Anfragen, bspw. Push-Benarichtigungen, haben wir die wichtigsten Infos nocheinmal für Sie zusammengefasst.
Sollten Sie noch nicht Nutzer*in der App sein, würden wir uns über ein Download Ihrerseits sehr freuen!
03.01.2023

Der Angriff auf die Ukraine trifft vor allem die Bevölkerung. Aus Angst um Leib und Leben befinden sich zahlreiche Menschen aus der Ukraine auf der Flucht. Viele von ihnen kommen nun auch in Deutschland an – die ersten Ukrainer*innen sind auch schon in unserer Gemeinde herzlich aufgenommen worden. Diese wohnen meist bei Freunden und Bekannten in Privatwohnungen.
01.04.2022
Ukrainische Geflüchtete, die in unserer Gemeinde privat untergebracht werden, müssen zunächst ihren Wohnsitz bei dem Meldeamt der Gemeinde Selters (Taunus), Brunnenstr. 46, Ortsteil Niederselters, anmelden.
Erst danach kann ein Antrag auf Hilfe nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) beim Sozialamt des Landkreises Limburg-Weilburg gestellt werden oder der Kontakt zur Ausländerbehörde aufgenommen werden. Dieser Antrag ist im Meldeamt erhältlich und kann bei der Anmeldung ausgehändigt werden.
Zur Anmeldung des Wohnsitzes ist das persönliche Erscheinen erforderlich. Eine deutschsprachige Begleitung ist bei allen behördlichen Angelegenheiten vorteilhaft.
Die Vorlage der Reisepässe und bei Kindern die Geburtsurkunden (mit Übersetzung oder als mehrsprachige Urkunde) sind notwendig. Außerdem wird eine Wohnungsgeberbestätigung des Vermieters zur Vorlage bei der Meldebehörde benötigt.
Dieses Formular kann vorab hier heruntergeladen und ausgedruckt werden.
Gerne händigen wir dieses Formular auch schon vor einem Termin aus.
Die Vorlage der Reisepässe und bei Kindern die Geburtsurkunden (mit Übersetzung oder als mehrsprachige Urkunde) sind notwendig. Außerdem wird eine Wohnungsgeberbestätigung des Vermieters zur Vorlage bei der Meldebehörde benötigt.
Dieses Formular kann vorab hier heruntergeladen und ausgedruckt werden.
Gerne händigen wir dieses Formular auch schon vor einem Termin aus.
Die Meldebehörde ist montags bis freitags von 8 bis 12 Uhr und donnerstags zusätzlich von 14 bis 18 Uhr erreichbar. Bitte vereinbaren Sie telefonisch einen Termin mit den Mitarbeiterinnen des Meldeamtes unter 06483/9122-32 oder 31.